Unser offener Brief vom 16.10.2020 an Minister Laumann wurde nur bedingt beantwortet. Wir haben daher unsere neue Antwort als ein klar und deutlich formulierten Antrag auf Auskunft nach §7 des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verfasst. (Siehe hier)
Wir, die Eltern, wollen wissen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt die NRW CoronaBetrVO beschlossen wurde bzw. welche Fakten zu dem Zeitpunkt dem Ministerium vorlagen. Wir wollen wissen, welche interne Beurteilungen und Gutachten die Abteilungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstellt bzw. vorliegen hatten. Wir wollen wissen, ob die von uns am 16.10.2020 gelieferte wissenschaftliche Fakten berücksichtigt wurden und wie, diese beurteilt wurden.
Wenn das Ministerium sich schon für die Inkaufnahme der möglichen Gesundheitsgefährdung der Kinder durch beschlossene Maßnahmen entschieden hat, wollen wir wissen welche Gefahren sie dabei berücksichtigt hatten. Wir wollen Transparenz!
Stellen auch Sie einen Antrag beim NRW Ministerium um dies zu erfahren. Unsere Antwort können Sie dabei als Vorlage verwenden. Hier herunterladen: