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Newsletter Reaktionen

Reaktionen auf unsere Aktion / Risiken der C-Maßnahmen

Liebe Mitmenschen,

nach dem Abschluss unserer Unterschriften-Sammel-Aktion, für unseren offenen Brief gegen die C-Maßnahmen an den Schulen in NRW, ist rund ein Monat vergangen. Da bisher keine weiteren Reaktionen auf unseren Brief uns direkt erreicht haben, möchten wir mit diesem Newsletter Ihnen die, aus unserer Sicht, wichtigsten, lesenswertesten Neuigkeiten geben.

Eure Viktoria und Pawel.


Wichtigste Neuigkeiten: Tests

25.06.2021: WHO ändert ihre Richtlinie zu den Tests an asymptomatischen Personen

In dem 16-Seitigen Dokument „Recommendations for national SARS-CoV-2 testing strategies and diagnostic capacities“, ändert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) u.A. ihre Empfehlung für die Test-Strategien der Länder.

Übersetzter Auszug, Seite 3, Absatz 2, 3.ter Satz:
„Eine weit verbreitete Testung asymptomatischer Bevölkerungsgruppen, auch durch Selbsttests, wird derzeit nicht empfohlen […]“

Vollständige WHO Empfehlung: https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-lab-testing-2021.1-eng

19.05.2021: FDA Empfungen zur Nutzung der von SARS-CoV-2-Antikörpertests

Auch die U.S. Food & Drug Administration (FDA) gab bereits im Mai 2021 eine ähnliche Empfehlung zur Verwendung von SARS-CoV-2-Antikörpertests bereits im Mai ab.

So heißt es u.A. hier: „Die U.S. Food and Drug Administration hat heute eine Sicherheitsmitteilung herausgegeben, in der sie die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Ergebnisse von SARS-CoV-2-Antikörpertests nicht zur Bewertung der Immunität oder des Schutzes vor COVID-19 verwendet werden sollten, und zwar zu keinem Zeitpunkt und insbesondere nicht nach einer COVID-19-Impfung der Person.“

Vollständige Empfehlung der FDA: https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/fda-brief-fda-advises-against-use-sars-cov-2-antibody-test-results-evaluate-immunity-or-protection

Warum werden symptomfreie Kinder weiterhin an den Schulen in NRW mehrfach, wöchentlich getestet?

Gefährdungsrisiko: Masken

30.06.2021: Neue Meta-Studie belegt Gefährdungsrisiko der Masken bei Kindern

Initiiert von dem Immunologen und Toxikologen Prof. Dr. Stefan Hockertz und geleitet vom klinischen Psychologen Prof. Dr. Harald Walach ist eine umfangreiche Studie über die Kohlendioxid-Belastung von Kindern durch die Mund-Nasen-Bedeckungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind bestürzend: bereits nach 3 Minuten sind die Gefährdungsgrenzen des Bundesumweltamts für den Innenbereich, durchschnittlich um das 6-fache überschritten.

Berichterstattung dazu in deutsch: https://www.mwgfd.de/maskenstudie-bei-kindern/

Die Meta-Studie im Original (engl.): https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743

Warum werden symptomfreie Kinder weiterhin zum Masken-Tragen an den Schulen gezwungen?

Umgang mit Kritikern der C-Maßnahmen

Sonderbericht des Verfassungsschutz NRW, sagt wie…

In seinem 179-seitigen Sonderbericht versucht der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen darzulegen, warum Kritiker der Corona-Maßnahmen künftig Beobachtungsgegenstand sein könnten und wodurch diese angeblich verfassungsfeindlich sein sollen. Natürlich versucht er ebenso darzulegen, wie gefährlich, die von ihm so bezeichnete „Corona-Leugner“ sind.

Der Verfassungsschutz versucht damit ein Bild bei der Bevölkerung zu prägen: „Der Übergang von der Kritik am C-Maßnahmen bis zu den staatfeindlichen Handlungen ist fließend“

Sonderbericht im Original:
https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/Sonderbericht_2021_Verschwoerungsmythen_und_Corona-Leugner.pdf

Stehen wir und alle andere C-Maßnahmen-Kritiker nun wegen unserer Kritik auch unter Beobachtung?
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Brief Reaktionen

Eine ziemlich manipulative Antwort des NRW Schulministeriums

Erst heute, nach 37 Tagen, haben wir eine schriftliche Antwort vom NRW Schulministerium auf den von uns am 15.04.2021 gesendeten offene Brief, erhalten.

Diese Antwort können Sie hier als PDF herunterladen.


Hier meine kurze Analyse dieser Antwort.

Der Unterton ist unverkennbar
„Eure Meinung ist belanglos, und ihr habt uns zu gehorchen!“

Generell versucht das Ministerium im gesamten Brief durch,

  • angebliche Verwendung eines Standard-Brieftextes,
  • bewusste Vermeidung der Namensnennung des Empfängers und des Absenders,
  • Gleichstellung unseres, von mehreren Tausenden Menschen unterzeichneten, offenen Briefs mit allen anderen Meinungen,

uns die Bedeutungslosigkeit unserer Meinung zu suggerieren.
Ganz nach dem Motto: „Eure Meinung ist belanglos, und ihr habt uns zu gehorchen!“

B·A·D GmbH soll die Sicherheit der Selbsttests für Kinder bestätigt haben?

Das Ministerium bestätigt, mit dem Hinweis auf eine Bewertung des Dienstleisters „B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH“, dass bei der Selbsttestung der Kinder für niemanden eine Gefahr besteht. Ich habe dazu im Internet und auf der Unternehmensseite recherchiert. Außer fraglichen Fotos von Kleinkindern mit Masken, konnte ich keine derartige Aussage finden. Dieses wirtschaftlich orientierte Unternehmen richtet seine Dienstleistungen auf den Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aller beschäftigten Personen in Betrieben.  Wohlgemerkt „beschäftigte Personen“ sind Erwachsene und keine Kinder. Inwiefern die B·A·D GmbH überhaupt die Kompetenz besitzt, die Sicherheit der Tests aus medizinischer (dazu gehört auch psychologische Betrachtung) für Kinder zu bewerten ist höchst fraglich.

Vielleicht kann uns dies die B·A·D GmbH beantworten?: https://www.bad-gmbh.de/kontakt/

Rechtmäßigkeit der Selbsttestung durch OVG NRW bestätigt?

Des Weiteren verweist das Ministerium in seiner Antwort, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 22.04.2021 (Aktenzeichen 13 B 559/21.NE). Da ich kein Rechtsanwalt bin, werde ich dies hier nicht weiter bewerten. Recherchiert hierzu bitte selbst.
Meine persönliche Meinung hierzu ist aber klar. Es soll nur der Eindruck erweckt werden, dass die C-Verordnungen rechtlich von einem Gericht ausführlich überprüft worden sind und damit rechtsgültig sind. Lasst euch damit nicht einschüchtern.

Die versuchte Drohung
„Die Eltern haben zu gehorchen, sonst…“

Abschließend versucht das Ministerium in dem Schreiben den Eltern zu drohen.
„…im Interesse des Schulerfolgs ihrer Kinder…“
„Beim Ausschluss […] vom Präsenzbetrieb wird die Schule nicht garantieren können…“

Wie gemerkt, es ist nur eine versuchte Drohung.

Ich entnehme nur Folgende zwei wichtige Aspekte aus diesem Absatz:

  1. Hätte das Ministerium eine wirkliche Handhabe, den Kindern die Selbsttests vorzuschreiben, hätten Sie es nicht so weich formuliert. Es bleibt immer noch eine weitere Option über.
    Noch.
  2. Immerhin bestätigt das Ministerium auch damit, dass es weiterhin möglich ist, den Testzwang zu vermeiden. Nämlich durch den Ausschluss vom Präsenzunterricht (= Unterricht zu Hause).

Fazit

Für mich (IT-Unternehmensberater und Software-Entwicklungs-Architekt) und für Viktoria (Psychologische Ausbildung) ist die manipulative Strategie des Ministeriums in diesem Brief ziemlich offensichtlich:

  • Unsere Meinung als belanglos darstellen zu lassen, damit wir, die Eltern, uns unwichtig fühlen, und unseren Forderungen aufgeben,
  • mit wichtig klingenden, aber nichtigen, „Nachweisen“ sollen die Eltern „überzeugt“ (eingeschüchtert) werden, damit sie den ungeeigneten, unbegründeten, unethischen, fahrlässigen, rechtswidrigen, experimentellen und gesundheitsgefährdenden Maßnahmen an unseren Kindern freiwillig zustimmen.

Doch diese Rechnung des Ministeriums geht bei uns nicht auf. Natürlich ist der sogenannte „Schulerfolg“ auch uns wichtig, doch erlauben es uns unsere moralischen Werte und Normen nicht, den „Schulerfolg“ über die Gesundheit und das Wohl unserer Kinder zu stellen.

Ich finde diese manipulativen Aussagen in dem Brief sollten geteilt werden, damit auch andere Eltern die Manipulationen der Landesregierung/des Ministeriums besser einschätzen lernen und sich nicht einfach so durch ausgesprochene Halb-Drohungen runterkriegen lassen. Den die Kinder müssen jetzt beschützt werden. Schließlich sind die Kinder das Wertvollste, was wir haben.

Dank der vielen Unterschriften zu unserem offenen Brief, wissen wir, dass wir nicht alleine mit dieser Meinung sind!

Die Antwort des Ministeriums können Sie hier als PDF herunterladen.

Pawel Tscherkaschin

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Erste Reaktion aus dem Büro des Ministers Karl-Josef Laumann

Rückblick: Am 15.04.2021 haben wir, drei Tage nach dem Beginn der Unterschriften-Sammel-Aktion, erstmalig den offenen Brief an Minister Lascher, Laumann und Gebauer mit einem Zwischenstand der Unterschriften per E-Mail zugesendet. Lese mehr dazu hier.

Heute hat das „Team Anfragen im Büro des Ministers Karl-Josef Laumann“ uns eine Antwort darauf geben…

…wir sind immer noch fassungslos.

Lesen Sie diese am besten selbst.

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NRW Antwort auf Antrag nach IFG

Der am 26.11.2020 von uns an das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereichte Antrag auf Informationsherausgabe wurde gestern (08.01.2021) beantwortet. Den Antrag und die Antwort finden Sie weiter unten. Jegliche frühere Korrespondenz mit dem Ministerium finden Sie in unserem Blog.

Auszug aus unserem Antrag vom 26.11.2020:

„Wir fordern hiermit, bezugnehmend auf das IFG, ausführliche und vollständige Begründungen bzw. Bereitstellung der Gutachten und wissenschaftlichen Belegen die Ihnen als Beschlussgrundlagen für die CoronaBetrVO am 10.11.2020 vorlagen. Insbesondere fordern wir Informationen wie im Satz 1 beschrieben, aus […] Bereichen:

  1. Bewertungen der Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Benutzung durch Kinder […]
  2. Bewertungen von potentiellen Schädigungen der Gesundheit von Kindern durch das Tragen der MNB und Verwendung von Desinfektionsmitteln (Gefahrstoffen)
    1. Aus psychischer Hinsicht […]
    2. Aus physischer Hinsicht […]
  3. Verantwortung für mögliche Folgeschäden durch das Tragen der MNB und Verwendung von Gefahrstoffen bei Kindern […]
  4. Haftung für mögliche Folgeschäden durch das Tragen der MNB und Verwendung von Gefahrstoffen bei Kindern […]
  5. Nutzen-Risiko-Bewertung für Einsatz von MNB und Gefahrstoffen bei Kindern
    Die Ihnen bei der Entscheidung zum Beschluss der CoronaBetrVO vom 10.11.2020 vorliegende Nutzen-Risiko-Bewertung bzw. Güterabwägung, aus der hervorgeht, warum der Nutzen (Siehe Punkt 1) den Risiken (Siehe Punkte 2, 3 und 4) die beim Tragen der MNB bei Kindern auftreten können überwiegt. […]“

Auszug aus der Antwort des Ministeriums:

„…Ich bedauere, dass Sie Ihre Anfrage mit den bereitgestellten Infromationen in dem Schreiben von Herrn Minister Laumann vom 16. November 2020 als unzureichend beantwortet ansehen. Wie bereits erläutert, beruhen die eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie maßgeblich auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Dem Ministerium liegen über die in dem Schreiben vom 16. November 2020 genannten und aus öffentlich zugänglichen Quellen verfügbaren Informationen keine weiteren Gutachten oder wissenschaftliche Belege zu den begehrten Informationen vor. […]“

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Antworten von CDU/FDP zur Gefährdung durch MNB und der Verantwortung

Besorgte Eltern haben bei den regierenden NRW Landtagsabgeordneten bezüglich möglicher Gefährdung durch MNB und der Verantwortungsübernahme für mögliche Gesundheitsgefährdung der Kinder angefragt. Als Antwort kamen von der CDU und FDP Fraktion nur…

Lesen Sie am besten selbst:

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NRW Ministerium bestätigt (indirekt): Keine Schutzwirkung durch MNB nachweisbar.

Liebe Eltern,

Am 19.11.2020 haben wir eine Antwort auf unseren offen Brief (vom 16.10.2020) vom NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hr. Laumann) erhalten. Der Absender ist Dr. Julia Zeitler.

Die Autorin des Briefs geht leider nicht auf unsere Fragen nicht ein. Bzw. werden nur zwei folgende Studien als „Beweis“ für die Wirksamkeit der MNB zitiert.

Wie haben uns diese Studien angesehen und haben festgestellt

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Reaktion von BR auf unseren Brief

Nach dem wir nun gestern Abend erneut die Redaktionen angeschrieben haben, haben wir heute eine weitere, zumindestens klare, Antwort vom TV-Sender BR (Bayerischer Rundfunk) erhalten:

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Zeitungsartikel bei IVZ

Der für Fr. den 23.10.2020 angekündigte Zeitungsartikel ist erst am Samstag erschienen. Es handelt sich, anders als bisher angekündigt, um die Zeitung „Ibbenbürener Volkszeitung“ (www.ivz-aktuell.de).

Telefonisch wurde mir heute mitgeteilt, dass der vollständige Interview Artikel nicht gedruckt wurde, weil die Redaktion nicht der Antwort des Ministeriums vorgreifen möchte. Stattdessen wurde ein sehr kleiner Artikel mit einem, wie ich finde, abwertendem Unterton gedruckt. Jeder der unseren Brief gelesen hat und ihn mit dem Artikel vergleicht, wird feststellen, welche Fakten bewusst weggelassen und welche ganz besonders betont wurden um unseren Brief einseitig darstellen zu lassen. Nicht mal die Kernforderung wurden richtig dargestellt (nämlich, Stopp der Kindeswohlgefährdung oder Übernahme der Verantwortung/Haftung dafür). Diese 3 Wörter wurden bewusst vollständig gemieden. 

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Reaktionen Ministerium / RBB

1. Reaktion des Ministeriums

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat uns nun nach 7 Tagen, den Empfang der E-Mail bestätigt:

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MDR: Erste Reaktion

Heute (21.10.2020) haben wir folgende E-Mail vom MDR-Publikumsservice erhalten. Es klingt nach einem „Wir prüfen das noch weiter“. Wir bleiben optimistisch, und warten auf weitere Reaktionen von den größeren Sendern/Zeitungen.