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MACH MIT: Schulen/Politiker auf Verstöße der DGUV Regel hinweisen

Die neue Stellungnahme der KOBAS vom 07.10.2020 (Siehe hier) hat entscheidende Argumente/Fakten für uns geliefert:

Liebe Eltern,

die aktualisierte Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom 27.05.2020 in der aktualisierten Fassung vom 07.10.2020 (Siehe hier) hat mit ihrer Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel entscheidende Argumente/Fakten für uns geliefert:

A. Existenz von bekannten Problemen beim langen Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bestätigt.
(Siehe Einleitung Abs. 1, Satz 3.)

B. Gefahrenpotential von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bestätigt. Eine Empfehlung der Tragedauer wäre nicht nötig, wenn das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gefahrlos wären.
(Siehe Empfehlung)

C. Beim Tragen der MNB gilt auch die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
Denn die Atemwiderstände von MNB und MNS sind mit den FFP-Masken ähnlich.

MACH MIT!

1. Macht den Verantwortlichen der „Coronaschutzmaßnahmen“ nett und freundlich klar, dass wir mittlerweile eine große, formierte und friedliche Gemeinschaft sind, die mit aller Kraft und mit allen legalen Mitteln einen Erfolg gegen diese Maßnahmen erzielen wird.

2. Fragt bei der DGUV bzw. KOBAS nach, welche bekannte Probleme mit den MNB der DGUV/Unfallkassen vorliegen und warum diese nicht veröffentlicht wurden.

3. Informiert Sie Ihre Schulen/Schulleiter/Landesregierungen darüber, dass diese gegen die DGUV Regel 112-190 seit Wochen verstoßen.

Ein 3-Seitiges Musterschreiben zum Punkt 1 und 3 gibt es hier: